Freundeskreis Busecker Schlosspark

Freundeskreis Busecker Schlosspark e.V.

Mitgliedschaft und Mitarbeit



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Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und aus Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Die Datenverarbeitung unterliegt dem Datenschutz. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung und Zustimmung desjenigen selbst.

Die Mitglieder sind mit Ausnahme der Ehrenmitglieder und der jugendlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Es werden Jahresbeiträge erhoben, zahlbar im ersten Quartal. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Außer den Jahresbeiträgen können Spenden geleistet werden. Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins, insbesondere an der Mitgliederversammlung, teilzunehmen.

Sie möchten Mitglied im Freundeskreis Busecker Schloßpark e.V. werden? Dann haben Sie hier die Möglichkeit dazu. Laden Sie den
Antrag auf Mitgliedschaft zum Ausdrucken herunter.

Sie möchten den Freundeskreis Busecker Schlosspark e.V. bei seiner Arbeit unterstützen? Dies können Sie selbstverständlich auch tun, ohne dem Verein beizutreten. Im Verein Busecker Schlosspark e.V. fallen die unterschiedlichsten Arbeiten an. Diese gehen von Öffentlichkeitsarbeit über gärtnerische Arbeiten, handwerkliche Arbeiten bis hin zu technischen Arbeiten. Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit unten auf der Seite. Wir freuen uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.

Möchten Sie Ihre Mithilfe eher passiv anbieten? Wir freuen uns über Spenden zur Finanzierung der Umsetzung auf das folgende Konto:
Sparkasse Gießen BLZ 51350025, Kontonummer 246 018 437
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